Alice.ch: Weiterbildungskosten sollen abzugsfähig werden
Der Ständerat hat in in seiner Sitzung vom 30. September 08 über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten debattiert.
Gegen den Willen des Bundesrates stimmte der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen einer Motion der Wirtschaftskommission WAK zu, welche eine Neuregelung der Abzüge verlangt.
Bisher konnten nur jene Bildungsausgaben von den Steuern abgezogen werden, die zum Erhalt der bestehenden Berufsqualifikation nötig sind. Die Handhabung dieser Abzüge weist allerdings grosse kantonale Unterschiede auf. Mit der Erweiterung des Aus- und Weiterbildungsabzugs soll eine einheitliche Regelung geschaffen werden. Davon betroffen sind Bund, Kantone und Gemeinden.
Gemäss der gutgeheissenen WAK-Motion sollen neu auch die Kosten für Ausbildungen abzugsfähig werden, die dem beruflichen Aufstieg, der Umschulung, dem Wiedereinstieg oder dem Berufswechsel dienen. Für den Abzug soll eine betragsmässige Obergrenze festgelegt werden. Kosten für Erstausbildungen könnten auch gemäss der neuen Regelung nicht von den Steuern abgezogen werden.